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Ludwig
Uhland, geboren am 26.4.1787 in Tübingen, gestorben am 13.11.1862
in Tübingen war Dichter.
Uhland studierte 1805-1810 Jura und Philologie in Tübingen. Nach
der Promotion in den Rechtswissenschaften wurde er unbesoldeter Beamter
im Stuttgarter Justizministerium, schied aber bald freiwillig aus dem
Staatsdienst
aus und ließ sich als Advokat in Stuttgart nieder. Uhland setzte
sich für eine württembergische Verfassung ein und war
1819-1826 Abgeordneter des württembergischen Landtages. 1829-1832
wirkte er als Professor der Philologie in Tübingen. Im Jahr 1832
wurde Uhland erneut in den württembergischen Landtag gewählt
und übte sein Mandat bis 1838 aus. 1848 gehörte er zu den
liberalen Linken in der Frankfurter Nationalversammlung und wurde
berühmt durch seine Forderung, daß kein gekröntes Haupt
über Deutschland als Ganzes leuchten dürfe, das nicht "mit
einem Tropfen
demokratischen Öls gesalbt" sei. Als Spätromantiker schrieb
Uhland
volkstümliche, sangbare Liebes- und Landschaftslyrik. Viele seiner
Gedichte
wurden u. a. von J. Brahms, F. Liszt, F. Schubert und R. Schumann
vertont.
In seinen Balladen verarbeitete er häufig historische Stoffe und
setzte
sich mit Zeitproblemen auseinander (z. B. "Des Sängers Fluch").
Uhland
gehörte zu den Begründern der germanistischen
Literaturwissenschaft und leistete bedeutende Beiträge für
die volkskundliche Forschung in Deutschland. Werke: Gedichtsammlung von
1815 (enthält u. a. "Das Schloß
am Meer", "Der Wirtin Töchterlein", "Die Kapelle"), patriotische
Gedichte
(enthält u. a. "An das Vaterland", "Der gute Kamerad", besser
bekannt
unter "Ich hatt' einen Kameraden ..."), Monographie "Walther von der
Vogelweide"
(1822), Sammlung "Alt- und niederdeutscher Volkslieder" (1844-1845, 2
Bände). |
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