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Die Stadt Meschede
hatte
das Recht, zwei Winterschafhuden zu verpachten, eine nördlich und
die
andere südlich der Ruhr. Die Schafe kamen nachts in die
Hürden,
den Pirk. Sollte der Schafdünger als alleiniger gelten, so blieb
die
Hürde die ganze Nacht auf derselben Stelle, sollte er aber nur als
Beihülfe gelten, so wurden die Hürden am frühen Morgen
weitergerückt,
so daß die doppelte Fläche gedüngt wurde. |
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